top of page

Wir sind:



Mütter & Väter deren Kinder adoptiert wur­den. Unsere Lebenssituationen waren oft sehr unterschiedlich. Der Zeitpunkt der Adoption liegt manchmal schon Jahrzehnte zurück. Eine Normalität hatte für viele Jahre scheinbar Ein­zug in unser Leben gehalten. Es ging einfach irgendwie weiter.

Unter "normalen" Umständen hätte keine Mutter & kein Vater einer Adoption zugestimmt, sofern die Entscheidung überhaupt in den eigenen Händen lag. In fast allen Fällen fehlte die notwendige Hilfe und Unterstützung, sei es durch den Partner, die eigene Familie oder die Jugend­ämter.

Die meisten von uns haben die Adoption ver­drängen müssen, damit Trauer und Schmerz über den Verlust unseres Kindes erträglicher wurden. Aber eines Tages holt uns die verdrängte Ver­gangenheit ein. Viele Mütter und Väter wurden schwer­mütig und krank. Manche erleben erst wäh­rend einer Therapie, dass ihre psychischen Be­schwerden durch die nicht verkraftete Trennung von ihrem Kind entstanden sind.

Auch Adoptierte tragen meistens ein Leben lang an den Folgen der Adoption und wachsen häufig in dem Glauben auf, nicht gewollt und geliebt gewesen zu sein, in jedem Fall aber mit einer tiefen Verunsiche­rung hinsichtlich ihrer Abstammung.
Wir möchten Allen, die an einer Verbesserung der Adoptionspraxis interessiert sind, die Gelegenheit geben, Ideen einzu­bringen und gemeinsam daran zu arbeiten, dass sich in Zukunft unnötiges Leid nicht wiederholt.©

"Was wollen wir ?"

WIR WOLLEN:

  • die Abschaffung der Inkognitoadoption, es sei denn, das es es aus bestimmten Gründen zwingend notwendig ist

  • dass Inkognitoadoptionen zur Volljährigkeit aufgehoben werden können.-

         - Gleichzeitig würde das ja auch für Adoptierte bedeuten, dass sie ohne Adoptivelterliches Geleit

            nach ihren Herkunftseltern suchen dürften & Akteneinsicht bekämen.

  • rechtliche Gleichstellung von abgebenden Eltern und Adoptiveltern hinsichtlich der Regelungen bei halb-/ offenen Adoptionen.

  • die Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme von leiblichen Eltern zu ihren erwachsenen Kindern über das Jugendamt, also ohne Umweg über die Adoptiveltern.

  • die rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufhebbarkeit der Adoption durch den Adoptierten im Erwachsenenalter.

  • dass erwachsene Adoptierte den ursprünglichen Vornamen wieder annehmen oder ihrem Adoptivvornamen hinzufügen können.

  • Akteneinsicht für alle vor 1990 abgebenden Eltern, um die Gründe der Zwangswegnahme nachvolliehen zu können

  • Clearingstellen zur Aufklärung der Adoption

  • Grabstellen in jeder Deutschen Bezirks -bzw. Kreisstadt, wo Mütter um ihre Kinder trauern können

Adoptiveltern sollten nicht den ursprünglichen Namen ändern lassen oder total streichen dürften. Das gleiche gilt natürlich auch für das Geburtsdatum und den Geburtsort.

Wir Eltern aus der ehemaligen DDR fordern die komplette Aktenherausgabe und Akteneinsicht.

 

Auszug aus:

Sachverständigenanhörung zur Petition der „Interessengemeinschaft gestohlene Kinder der DDR“

Katrin Behr (UOKG - Beraterin für DDR - Zwangsadoptionen); 20.06.2018

6.Welche Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber ergeben sich
aus den bisher vorliegenden Erkenntnissen?

  1. Betroffene von Zwangsadoptionen müssen im Rahmen des Verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes berücksichtigt werden. Dafür ist es erforderlich, eine aussagekräftige und vorallem realitätsnahe Definition des Begriffs der Zwangsadoption zu schaffen

  2. Darüber hinaus ist den Betroffenen eine moralische Entschädigung zu leisten, für das Unrecht, welches ihnen widerfahren ist.

  3. Betroffenen von Zwangsadoptionen muss es möglich sein, alle Umstände der Adoption aufzuarbeiten

  4. Hinsichtlich der Betroffenen Kinder gibt es, wie oben gezeigt, unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit in die Adoptionsakte Einblick zu erhalten. Diese Möglichkeit wird verwehrt, sobald überwiegende Belange eines Betroffenen entgegenstehen. Diese Regelung gewährt den verschiedenen Jugendbehörden einen weiten Spielraum. Es muss eine einheitliche Regelung gefunden werden, wie in dieser schwierigen Problematik der Zwangsadoption damit umgegangen wird.

  5. Den leiblichen Eltern muss auf gleicher Grundlage Akteneinsicht gewährt werden.

  6. Es muss den Betroffenen möglich sein,eine unkomplizierte und gebührenfreie Namensänderung zu erlangen.

bottom of page