Licht der Hoffnung 08.12.2018
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Am 25.Mai 2016 lädt wie jedes Jahr Heidi Stein um 11 Uhr zu Ihrer Veranstaltung : " Tag des vermissten Kindes" ein
Pariser Platz, 10117 Berlin Gastgeber: Heidi Stein
Opfer dasein glaubhaft machen...
Gastgeber: Robby Basler
Samstag, 18. Juni 14:00 - 23:50
Pariser Platz, 10117 Berlin
Erziehungspolitik und staatlicher Aufsichtspflichtverletzungen. Bislang weigern sich Täter um Bemühungen aber auch der Staat Deutschland um Einführung von Wiedergutmachungsmechanismen, obwohl diese in Art. 39 der Kinderrechtskonvention auch für rückwirkende Vergehen in der absoluten Vergangenheitsform beschrieben stehen. Das Nichterfüllen verstößt aber gegen Völkerrechtsvereinbarungen bei den Vereinten Nationen. Für die 400.000 Opfer von Menschenrechtsverbrechen in Minderjährigkeit, die Leid aus Zwangsarbeit, Bildungsvorenthaltung, psychische und physische Gewalt und sexuellen Missbrauch unter staatlicher Inobhutnahme und Aufsichtspflichtverletzung ertragen mussten und auf Grund fehlender staatlicher Schutzpflichten lebenslänglich ihrer freien Entfaltung der Persönlichkeit beraubt sind, weil berufliche, finanzielle, bildungstechnische, familiäre und politische Nachteile entstanden sind, heißt das, dass dies für sie zur Gesellschaftsausgrenzung führt. Den Opfern werden die völkerrechtlich verbindlichen Schutzpflichten aus staatlicher Fremdverschuldenshaftung in der Form vorenthalten, dass Straftäter sich hinter Verjährungsfristen verstecken können, christliche Träger sich hinter Kirchenrechte verstecken können und der Staat den Opfern keine Entschädigungsrechte zur Verfügung stellt, so dass Missbrauch gegen Mädchen wie Jungen unter staatlicher Inobhutnahme oder in Schulen und Internaten immer ein schutzloses Vakuum an Rechten der Opfer hervorrufen wird. Und hierbei glänzt Deutschland nur als Schlusslicht in der Umsetzung der Schutzpflichten und Kinderrechte. Denn sein wahres Gesicht zeigte Deutschland, als es genau jene Opfergruppe vom Individualbeschwerderecht vor den Vereinten Nationen mit einer Stichtagsreglung in "Vorher" und "Nachher" differenzierte, um diesen 400.000 Opfern ein Beschwerderecht für unzureichende innerstaatliche deutsche Rechtslage zu verbauen. Die Tragik liegt darin, dass der deutsche Staat den Opfern innerstaatlich kein Enschädigungsrecht gewährt. Folglich befinden sich die Opfer im Rechtsvakuum und sind ihrer Menschenrechte betrogen. Um dagegen anzukämpfen haben die Opfer alle innerstaatlichen Mittel gegen den Angriff auf ihre Menschenrechte ausgeschöpft. Strafanzeigen, Klagen, Rehabilitierungsverfahren, Petitionen an den Bundestag, Schreiben an Bundespräsident und Bundestagspräsident, Aufrufe an Bundestagsfraktionen und Landesparteivorstände, Pressemitteilungen und Demonstrationen ließen die Forderungen der Opfer nach Recht auf Wiedergutmachungsmechanismen nicht erhören. Um noch nicht vom Notstandsrecht Gebrauch machen zu müssen, da der Angriff auf Menschenrechte der Opfer auch ein Angriff auf die Grundordnung Deutschlands darstellt, sollten die Vereinten Nationen auf das Problem der Opfer aufmerksam gemacht werden. Im Jahr 2014 liefen dafür Opfer in einem Sternmarsch dafür mit "letzte Hemden" bestückt 320 km zu Fuß von Freiburg bis nach Genf zu den Vereinten Nationen, um im darauffolgendem Jahr mit dem Fahrrad die Forderung nach Individualbeschwerderecht und Entschädigung mit einer symbolischen Flaschenpost bis an den Atlantischen Ozean 720 km weit quer durch Frankreich zu transportieren, um die Flaschenpost zu Wasser lassen zu können, damit sie nach New York zum Hauptquartier der Vereinten Nationen treiben kann, um auch dort die Forderungen der Opfer publik zu machen. Da Frankreich die Geburtsstätte der Menschenrechte ist, seine Soldaten für das Selbstbestimmungsrecht der Menschen gefallen sind, ist Frankreich Ansprechpartner Nr. 1, wenn es darum geht, einen Verbündeten im UN- Sicherheitsrat zu wissen, der einem Ersuchen zum Erlass einer Resolution zur Errichtung eines Sonderstrafgerichtshofes in Deutschland zustimmte, der die Verbrechen in Völkerrechtsverbrechen oder anderer Verbrechen einstuft und gegebenenfalls Verantwortliche benennt und verurteilt. Dafür wurde Frankreich in einem Brief an die französische Nation aufgerufen. Nun müssen wir Frankreich beweisen, wie ernst es uns Opfern ist. Dafür werde ich in Paris eine Aktion starten. Um dieser Aktion Solidarität zu vermitteln, muss unbedingt vor der Französischen Botschaft in Berlin mit EURER Beteiligung diese Veranstaltung (Kundgebung) stattfinden. Sie läutet den Abschluss unserer internationalen Aktivitäten ein. Hier geht es um Alles oder Nichts. Schaffen wir es nicht, die Franzosen davon zu überzeugen, dass wir es ernst meinen mit unseren Forderungen, werden auch andere Nationen uns nicht ernst nehmen. Für mich ist dieser Tag der Stichtag, um zu entscheiden, ob der Kampf für die Opfer sich weiterhin lohnt oder nicht lohnt. Es liegt nun in EURER Hand, Glaubhaftigkeit EURER verletzten Opferrechte zu vermitteln. Sollte die Solidaritätsveranstaltung von EUCH in Berlin aus Mangel an Interesse scheitern und ich in Paris am selben Tag untergehen, werde ich alle Aktivitäten im Opferkampf einstellen. Daher überlegt bitte genau, wer EUCH "für" oder "gegen" die Teilnahme zu dieser Veranstaltung in das Gewissen redet und wo IHR selbst seht, wie und mit welchen Mitteln dieser EUER Kampf fortgeführt werden kann. Ich hoffe inständig, dass IHR den Weg erkennt und wir das schaffen und IHR am 18. Juni dabei seid.