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Auslandsadoption
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Auslandsadoption ist die Adoption eines Kindes aus dem Ausland meist über ausländische Organisationen, Vereine oder anerkannte private Vermittlungsstellen. Nach den gesetzlichen Veränderungen im Zuge der Ratifizierung des Haager Minderjährigenschutzabkommens durch die Bundesrepublik Deutschland ist zwingend die Beteiligung einer in Deutschland zugelassenen Auslandsadoptionsvermittlungsstelle am Verfahren vorgeschrieben. Informationen über diese Auslandsadoptionsvermittlungsstellen sind bei den zentralen Vermittlungsstellen der jeweiligen Landesjugendämter zu erhalten.

Die Adoption von Kindern aus Drittwelt-Ländern wird aus juristischen (Es besteht trotz der neuen Abkommen die Gefahr des Kinderhandels. Ob die Einwilligung in die Adoption tatsächlich freiwillig erfolgt ist, ob das Kind tatsächlich verlassen ist, ist im Annahme-Verfahren oft nicht zu klären.) und moralischen Gründen (Der finanzielle Aufwand für eine einzige Adoption reicht aus, um Familien so zu unterstützen, dass sie für Ernährung und Bildung mehrerer Kinder sorgen könnten) kritisch betrachtet.

Bei der "Privatadoption", der sogenannten Selbstbeschaffungsadoption, haben die Interessentinnen meist schon private Kontakte in ein bestimmtes Land (Rechtsanwälte oder Behörden). Die Adoption wird dann im Ausland vollzogen und muss nach der Rückkehr in die Heimat vom örtlichen Jugendamt anerkannt werden. Solche Privatadoptionen sind beispielsweise in Russland möglich. 

In der Regel ist jedoch eine Auslandsadoption der einzige Weg für Paare, die auf biologischem Weg keine Kinder bekommen können, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Ein Verfahren dauert von der Kontaktaufnahme bei einer Auslandsvermittlungsstelle bis zum gerichtlichen Abschluss 2-5 Jahre und ist nicht nur wegen der Dauer eine besondere Belastung.

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