Adoption und gleichgeschlechtliche Paare
Adoption des Partners anstatt einer Eheschließung
Vor der gesetzlichen Verankerung der Homo-Ehe kam es nicht selten vor, dass innerhalb einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einer der Partner den anderen adoptierte, um die gegenseitige Zugehörigkeit zu bekräftigen und ihr eine rechtliche Basis zu schaffen. Als Homosexualität an sich verboten bzw. sittenwidrig war, machte man dies wohl auch, um die wahren Beweggründe des Zusammenlebens zu verschleiern. Gustaf Gründgens und Robert T. Odeman sind prominente Beispiele, die männliche Erwachsene adoptierten, ebenso die lesbische Enkelin des IBM-Firmengründers Watson.
Adoption eines Kindes
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siehe auch Hauptartikel: Regenbogenfamilie
Heftige Diskussionen hat die Frage ausgelöst, ob auch gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren dürfen sollen, so dass die adoptierten Kinder rechtlich zwei Väter und keine Mutter oder aber zwei Mütter und keinen Vater haben.
In Deutschland steht seit 2005 gleichgeschlechtlichen Paaren die Stiefkindadoption offen (s.o.), so dass also Kinder nunmehr rechtlich zwei Eltern desselben Geschlechts haben können; eine gemeinsame Adoption nichtleiblicher/nichtbiologischer Kinder ist hingegen nicht gestattet.
In der Schweiz ist eingetragenen Partnern die Adoption (auch durch einen der Partner allein) ausdrücklich verboten.
Die gemeinsame Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare ist derzeit in
Australien (regional: Westaustralien und Australian Capital Territory), England, Island , Nordirland und Wales, Schottland, Kanada (regional: Britisch-Kolumbien, Manitoba, Neufundland und Labrador, Neuschottland, Ontario, Québec, Saskatchewan und Nordwest-Territorien), den Niederlanden, Belgien, Schweden, Spanien und den Vereinigten Staaten(regional: Colorado, Connecticut, Kalifornien , Massachusetts, New Mexico, New Jersey, New Hampshire , New York, Ohio, District of Columbia, Vermont, Washington (Bundesstaat) und Wisconsin) erlaubt.
Darüber hinaus lassen neben Deutschland auch Alberta (Kanada), Dänemark, Frankreich, Israel, Norwegen und Tasmanien (in Australien) die Stiefkindadoption von leiblichen Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare zu. In Finnland ist die Zulassung von Stiefkindadoptionen in parlamentarischer Vorbereitung.
In Brasilien entschied im November 2006 das Berufungsgericht, wie auch das Ausgangsgericht in São Paulo, dass homosexuelle Paare Kinder adoptieren dürfen.