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Hier finden Sie Antworten

Unten finden Sie Antworten auf die meist gestellten Fragen. Lesen Sie weiter, um mehr über uns und unsere Beratungsleistungen zu erfahren. Wenn Sie nicht die Antwort finden, die Sie suchen, dann wenden Sie sich gerne an uns.
Wir freuen uns, wenn sich Menschen bei uns melden, die sich für unsere ehrenamtliche Suche und Beratung interessieren.

Warum wurden Kinder in der DDR Zwangsadoptiert?

Mehreren hundert Frauen und Männern wurden in der DDR die Kinder weggenommen: weil sie als „Staatsfeinde“ galten, als arbeitsscheu oder weil ihre Lebensweise dem SED-Regime nicht passte. Manche von ihnen suchen bis heute nach ihren Kindern.

Wie viele Kinder wurden in der DDR Zwangsadoptiert?

Zwischen 1960 und 1989 wurden etwa 130.000 von insgesamt 280.000 politisch Verurteilten nach dem so genannten "Asozialenparagraphen" – Paragraf 249 im Strafgesetzbuch der DDR – schuldig gesprochen. Die Kinder der Inhaftierten wurden oft zu Verwandten gegeben, in Heimen untergebracht oder zur Adoption freigegeben.

Wer durfte in der DDR Kinder adoptieren?

Der Annehmende musste volljährig sein, es konnten nur Minderjährige adoptiert werden und zwischen Annehmenden und Adoptierten sollte ein angemessener Altersunterschied bestehen (§ 67 Abs. 1 FGB).

Wie lange gab es Wochenkrippen in der DDR?

Auf dem Gebiet der DDR gab es Wochenkrippen und Kinderwochenheime von 1951 bis 1992.

Dauerheime für Säuglinge und Kleinstkinder in der DDR

Bei den Dauerheimen für Säuglinge und Kleinstkinder handelte es sich um Einrichtungen des Gesundheitswesens, die unter ärztlicher Überwachung bzw. unter ärztlicher Leitung standen. Es waren Einrichtungen, in denen gesunde Säuglinge und Kleinstkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr ständig untergebracht waren (auch an Sonn- und Feiertagen). Sie unterstanden von 1951 bis 1990 der Aufsicht der zuständigen Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Land- oder Stadtkreises

Ungeklärter Säuglingstot in der DDR

Ungeklärter Säuglingstot soll in der DDR der Deckmantel für Zwangsadoptionen gewesen sein. Ein Staat, der systematisch neugeborene Kinder "verschwinden" lässt und an regierungstreue Paare weitergibt? Klingt unglaublich, ist aber genauso passiert. Hier in Sachsen.

Zwangsadoptionen waren in der DDR ein rechtskräftiges Mittel um Kinder von regimekritischen oder nach Paragraph 249 StGB „asozialen“ Eltern zu trennen. Doch die Staatsführer sollen noch zu viel drastischeren Maßnahmen gegriffen haben. Säuglinge wurden demnach für tot erklärt, um sie regimetreuen Eltern zu übergeben. Der plötzliche und unerklärliche Kindstot soll für die leiblichen Eltern nicht der einzige tiefsitzende Schock bleiben. Neben Ungereimtheiten bei der Beerdigung und im Autopsiebericht, tauchen Fehler in den offiziellen Sterbeurkunden auf oder es fehlen wichtige Unterlagen sogar komplett, wie zum Beispiel der Totenschein. Und so bleibt über Jahrzehnte die zermürbende Frage: WO IST MEIN KIND?

Was sind Deine Aufgaben?

Du besorgst vor allem erst einmal alle Unterlagen und wir zeigen Dir wie

Was kostet eine Suche bei uns?

Wir arbeiten alle in unserer Freizeit ehrenamtlich - wir haben aber nix gegen Spenden einzuwenden, um den Verein zu erhalten. Deshalb sind wir auch auf Dich und Dein eigenes Zutun angewiesen.

Kann ich als Krankenschwester, Hebamme, Nachbar oder einfach nur Zeuge anonym bleiben?

Aber natürlich. Bestrafen kann Euch eh keiner mehr. Auf Wunsch behandeln wir Aussagen anonym.

Sie haben noch weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können.

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